Belegschaft dar. Rechtlich stehen sie auf der Seite der Arbeitnehmer, übernehmen aber teilweise Arbeitgeberfunktionen. Diese Position eröffnet dem Arbeitnehmer daher zwar besondere Befugnisse, verlangt ihm aber auch besondere Verantwortung ab, sodass Führungskräfte im Unternehmen eine Sonderstellung einnehmen. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und darauf durch spezielle gesetzliche Regelungen reagiert. Im Wesentlichen aber nicht zu Gunsten von Führungskräften. Es ist daher unerlässlich, sich dieser Sonderregelungen bewusst zu sein, um bestenfalls bereits bei Vertragsschluss dementsprechend vorsorgen zu können.Eine derartige Sonderstellung nehmen vor allem sogenannte leitende Angestellte ein.
Der Gesetzgeber sieht Sie dann als leitenden Angestellten an, wenn Sie befugt sind, dauerhaft selbstständig Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen, Generalvollmacht oder Prokura inne haben oder sonst aufgrund Ihrer fachlichen Qualifikation Aufgaben wahrnehmen, welche für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder Betriebes von Bedeutung sind. Bisweilen können auch weitere formelle Kriterien herangezogen werden, wie zum Beispiel die Leitungsebene oder das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
So gilt für leitende Angestellte das Arbeitszeitgesetz nicht, was zu nachhaltigen Folgen bei Streitigkeiten über zu leistende Überstunden und deren Vergütung führen kann. Dieser Regelung sollte möglichst frühzeitig und umfassend im Arbeitsvertrag Rechnung getragen werden.
Auch ist der Arbeitnehmerschutz von leitenden Angestellten im Bereich des Betriebsverfassungsrecht sowie des Kündigungsrechts nicht unerheblich eingeschränkt. Zu beachten ist aber, dass in vielen Fällen zu voreilig im Arbeitsvertrag die Bezeichnung als leitender Angestellter verwendet wird. So ist es durchaus möglich, dass Führungskräfte mit einem sechsstelligen Monatsgehalt nicht als leitende Angestellte anzusehen sind, hingegen der Filialleiter einer Fast-Food-Kette schon. Im Falle der Kündigung eines „leitenden Angestellten“ kann ein gerichtliches Verfahren gegen eine Kündigung daher sehr erfolgsversprechend sein.
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