Kündigung

Was viele nicht wissen, ist dass eine Kündigung nur dann gültig ist, wenn sie schriftlich erfolgt. Ganz gleich wie eine Kündigung ausgesprochen wird, nur die Schriftform ist gültig. Ja, selbst wenn eine persönliche mündliche Kündig ausgesprochen wird. (§ 126 BGB)

Kündigungserklärung

Aus einer Kündigung muss eindeutig hervorgehen, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Ist das nicht eindeutig, ist die Kündigung deswegen schon ungültig. Dabei ist es nicht entscheidend, dass das Wort Kündigung erwähnt werden muss. Wichtig bei einer Kündigun zu beachten, ist dass eine Kündigung nicht an einer Bedingungen geknüpft ist, sonst wäre sie auch in einem solchen Fall nichtig. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Änderungskündigung

Wir unterscheiden zwischen einer regulären Kundigung und einer Änderungskündigung. Bei einer Änderungskündigung, kündigt der Arbeitgeber zum Beispiel mit einer Bedingung d.h. Der Arbeitnehmer kann nach Ablauf der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu anderen Bedingungen fortsetzen.

Wird eine Kündigung von einer Person in der Firma ausgesprochen, die nicht über besondere Befügnisse verfügt, ist diese Kündigunge ebenfalls nichtig.

Wichtig ist auch, dass die Kündigung unbedingt unterschrieben sein muss. Fachanwalt bei Kündigung in Berlin

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